Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an sämtlichen seitens stadtauswärts angebotenen Kursen und Seminaren nach Maßgabe des zwischen stadtauswärts und den Teilnehmenden geschlossenen Vertrages. Bei Veranstaltungen, die von Dritten angeboten und durch stadtauswärts auf Honorarbasis ausgeführt werden, gelten die Vertragsbedingungen der jeweils dritten Partei.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt aufgrund einer schriftlichen Anmeldung der Teilnehmenden und der Zahlung von mindestens der im jeweiligen Anmeldeformular genannten Anzahlung auf die Gesamtvergütung und einer schriftlichen Bestätigung durch stadtauswärts zustande. Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des jeweiligen von stadtauswärts vorgesehenen Anmeldeformulars, das von der Website heruntergeladen werden kann oder auf Wunsch zugesendet wird. Die ausgefüllte Anmeldung kann per E-Mail an stadtauswärts übermittelt werden.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
1. Bei Kursen oder Seminaren, die sich über einen mehrmonatigen Zeitraum erstrecken, sind die Teilnehmenden zur Zahlung der im Anmeldeformular genannten Anzahlung auf die jeweilige Kursgebühr vor Beginn der Veranstaltung verpflichtet. Die restliche Kursgebühr wird in monatlichen Raten jeweils spätestens am dritten Werktag zur Zahlung fällig.
2. Bei Veranstaltungen Dritter, zu denen stadtauswärts auf Honorarbasis gebucht wird, wird das Honorar innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltung bzw. Rechnungsstellung fällig.
3. Bei allen übrigen Kursen und Seminaren ist die Kursgebühr vollständig im Voraus zur Zahlung fällig.
4. Sämtliche Zahlungen erfolgen bargeldlos in Form von Bank-Überweisungen oder via eines von stadtauswärts angebotenen Zahlungsdienstleisters.
5. Leisten Teilnehmende An- und/oder Restzahlungen nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl stadtauswärts zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht der Buchenden besteht, ist stadtauswärts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnehmenden mit Rücktrittskosten zu belasten.
§ 4 Zertifikat
1. Nach vollständiger Teilnahme an einem Seminar erhalten die Teilnehmenden auf Wunsch ein Teilnahmezertifikat. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2. Im Falle einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung als Auffrischungskurs für Betreuungskräfte erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat gemäß den Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53c SGB XI, sofern sie persönlich und fachlich hinreichend qualifiziert sind und die Anforderungen für die Teilnahme erfüllt haben.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen stadtauswärts und den Teilnehmenden geschlossen Vertrag und erstreckt sich über die gesamte Kurs- bzw. Seminarzeit.
2. Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist für beide Seiten nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund für eine Kündigung seitens stadtauswärts gilt insbesondere, dass
Teilnehmende den ordentlichen Ablauf oder die sichere Durchführung des Kurses oder Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört;
Teilnehmende sich in so hohem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist.
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 6 Rücktritt der Teilnehmenden / Ersatzteilnehmende
1. Ein Rücktritt von einer Buchung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Stornierungsgebühren möglich. Danach gelten folgende Regelungen:
Ab 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr bzw. des Honorars;
Ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100% der Teilnahmegebühr bzw. des Honorars;
Falls stadtauswärts aufgrund der Buchung weitere Verpflichtungen (z. B. Bahn- oder Zimmerbuchungen) eingegangen ist, von denen nicht mehr zurücktreten werden kann, werden diese den Buchenden in Rechnung gestellt.
2. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei stadtauswärts.
3. Anstelle eines Rücktritts können Teilnehmende stadtauswärts geeignete Ersatzteilnehmende vorschlagen. stadtauswärts ist vorbehalten, die Ersatzteilnehmenden abzulehnen, insbesondere wenn diese den Erfordernissen des jeweiligen Kurses oder Seminars nicht entsprechen. Für den Fall, dass die Ersatzteilnehmenden durch stadtauswärts akzeptiert werden, haften ursprüngliche Teilnehmende und Ersatzteilnehmende für die Kursgebühr und durch den Wechsel der Teilnehmenden ggf. entstandene Mehrkosten gesamtschuldnerisch.
§ 7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden Vertragsleistungen infolge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder anderen von stadtauswärts nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch genommen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Kurs- oder Seminargebühr.
§ 8 Änderungen / Rücktritt durch stadtauswärts
1. Bei eigenen Veranstaltungen kann stadtauswärts Änderungen des Programms vornehmen. Sofern diese den Verlauf der Veranstaltung maßgeblich verändern, sind sie den Teilnehmenden unverzüglich mitzuteilen und die Gründe zu erläutern. Bei Veranstaltungen Dritter bedürfen Änderungen einer vorherigen Absprache zwischen stadtauswärts und den jeweiligen Auftraggebern. Ein durch Änderungswünsche seitens der Auftraggeber entstehender Mehraufwand wird diesen zum vereinbarten Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt.
2. stadtauswärts ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, auch nach deren Beginn. Ungeachtet sonstiger Gründe gilt als wichtiger Grund insbesondere, wenn:
für einen Kurs nicht genügende Anmeldungen vorliegen,
der Kurs aus von stadtauswärts nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss, z. B. Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken aufgrund widriger Wetterbedingungen bei Outdoor-Angeboten.
3. Im Falle eines Rücktritts durch stadtauswärts vor Veranstaltungsbeginn werden bereits bezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet. Nach begonnener Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises bzw. eventueller Vorauszahlungen. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmenden ebenfalls nicht zu.
§ 9 Ersatzdozentin / Terminverschiebung
1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltungsreihe oder Teile hiervon von einer bestimmten Lehrperson durchgeführt werden. Für den Fall, dass eine Lehrperson ausfällt, kann stadtauswärts für gleichwertigen Ersatz sorgen.
2. stadtauswärts behält sich vor, aus wichtigem Grund eine geplante Veranstaltung(sreihe) ganz oder teilweise kurzfristig zu verschieben. stadtauswärts wird die Teilnehmenden hierüber unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten.
3. Bei Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung Dritter, zu denen stadtauswärts auf Honorarbasis gebucht wurde, ist das volle Honorar zu entrichten, wenn der Abbruch durch stadtauswärts aufgrund triftiger Gründe erfolgt. Wird seitens der Auftraggeber abgebrochen, ist in jedem Falle das volle Honorar zu zahlen.
§ 10 Risiken, Haftung und Haftungsausschluss
1. Veranstaltungen von stadtauswärts finden häufig in der Natur statt und sind damit nie ganz ohne Risiko. Die natur- und waldtypischen Gefahren können durch umsichtige Anleitung durch stadtauswärts minimiert, aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt daher auf eigene Gefahr und Verantwortung.
2. Die Haftung seitens stadtauswärts für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3. Für selbstverschuldete Personen- und Sachschäden der Teilnehmenden haftet stadtauswärts nicht. Eltern haften für ihre Kinder, dasselbe gilt für An- und Zugehörige, Pflege- sowie Betreuungskräfte und die ihnen anvertrauten Personen, insbesondere wenn diese an einer Demenz erkrankt sind.
4. stadtauswärts legt Teilnehmenden den Abschuss einer Unfallversicherung sowie bei Angeboten außerhalb Deutschlands eine Auslandsreiseversicherung nahe.
§ 11 Bildrechte
1. Mit ihrer Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Verwertung von erstelltem Bildmaterial einverstanden, auf dem sie zu sehen sind. Die Fotos und Videos können in der Öffentlichkeitsarbeit (Website, soziale Medien, Newsletter, Printmedien) sowie in der Pressearbeit von stadtauswärts uneingeschränkt veröffentlicht werden. stadtauswärts verpflichtet sich, die Bilder mit besonderer Sorgfalt auszuwählen, um die Würde der Abgebildeten zu wahren.
2. Sollten Teilnehmende die Nutzung der Bilder, auf denen sie zu sehen sind, nicht wünschen, ist dies vor einer Veranstaltung mitzuteilen.
§ 12 Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die die Teilnehmenden stadtauswärts gegenüber abgeben, bedürfen der Schriftform.
§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von stadtauswärts in 23795 Klein Rönnau.
2. Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand von stadtauswärts in 23795 Klein Rönnau.
§ 14 Salvatorische Klausel
1. Sollte eine der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Eine etwaig unwirksame Bestimmung soll durch eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung ersetzt werden.